Krankmeldung

von Beschäftigten an die Personalverwaltung

Arbeitsunfähigkeitsmeldung von Beschäftigten  oder  ärztlicher Bescheinigung:

(max. 2 Tage, dann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden)

1. Tag:
2. Tag:



AU bescheinigt

von
bis

Datum: